- 5236 - 1333. Juni 26. Breslau (dat.). VI cal. Jul. Nanker, Bischof von Breslau, urkundet, dass durch den Predigermönch Herbord, den Weltgeistlichen Paul und den Laien Peter, Brüder und echte Sprösslinge des weiland Herrn Vincenz, Erbherrn und Patrons des Dorfes wie der Kirche in Smecz (Schmitsch, Kr. Neustadt) Breslauer Diözese, ihm zu Gunsten des Katharinenklosters in der Stadt Breslau anerkannt worden sei, sie hätten, obgleich ihre Eltern weiland Herr Vincenz, Ritter, und seine Frau Elisabeth das Patronats- resp. Präsentationsrecht für die Kirche zu Schmitsch zu ihrem und ihrer Vorfahren Seelenheil dem genannten Nonnenkloster unter der Verpflichtung, Seelenmessen dafür zu lesen, testamentarisch geschenkt hätten, wie dies alles ausführlich in dem von seinem Amtsvorgänger weiland Heinrich, Bischof von Breslau (1302/1319), darüber ausgestellten Vidimus, an dem das bischöfliche Siegel an Seidenfäden hing (diese Urk. ist unbekannt), doch im Widerspruche damit wiederholt das Präsentationsrecht ausgeübt. Deshalb in Erkenntniss ihres Versehens hätten sie das Patronatsrecht dem genannten Kloster in der Person des Herrn Mathias, Provinzials der Predigerbrüder in Polen, vor ihm (dem Bischof) durch einen mit zwei anhängenden Siegeln bekräftigten Brief zurückgegeben, dessen Inhalt (nämlich vom 20. April d. J., vgl. Reg. 5218) er auf der obgenannten Brüder Bitte vidimirt und konfirmirt. Z.: die Breslauer Domherren Walther Scholastikus, Magister Gosco und Magister Heinrich von Drogus, die bischöflichen Familiaren Bertold von Ratibor Rechtskundiger, Peter Cobelaglova, Nikolaus Gnoyna, Peter de Bythkow (Bittkow, Kr. Beuthen) Notar. Or. im Bresl. Stadtarch. Roppan 51 n; von der Besieglung ist nur noch der Rest der rothen Seidenschnur erhalten. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 22, 1903; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1327 - 1333. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke. |